#100 KI in der Medizin – wie sieht es der Jurist? Teil 2: Hochrisiko-KI-Systeme:

Shownotes

Künstliche Intelligenz ist im medizinischen Alltag längst angekommen – von der robotergestützten Chirurgie bis zur KI-basierten Befundung in der Radiologie. Doch mit dem Inkrafttreten des EU AI Acts (KI-Verordnung) im August 2024 ist die digitale Transformation im Gesundheitswesen eben kein Zukunftsszenario mehr – sie ist Gesetz. Damit ändern sich die Spielregeln für Arztpraxen, Psychotherapeuten und Kliniken massiv. Was bedeutet die Einstufung als „Hochrisiko-KI“ für die Praxis? Welches Recht haben Patienten auf eine KI-gestützte Behandlung? Wie sieht es aus mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA), die auf Rezept verordnet werden oder direkt bei der Krankenkasse vom Patient beantragt werden können: Wer überwacht den Therapieerfolg und wer trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Anwendung im heimischen Umfeld des Patient? Wie müssen Patienten aufgeklärt werden? Was ist wichtig zum Thema Datenschutz? Was passiert wenn eine KI eine Fehldiagnose stellt? Wer haftet? Der Software-Entwickler (Anbieter), der Praxisinhaber (Betreiber) oder der behandelnde Arzt (Anwender)? Viele Fragen, die ich mit dem Juristen Prof. Dr. Heinz-Uwe Dettling beleuchten werde.

Moderation: Dr. med. Silvia Maurer Fachärztin für Anästhesiologie, Spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin, Psychotherapie, Akupunktur, Chinesische Arzneimitteltherapie (ÖÄK), Algesiologin DGS, Ehrenmitglied der DGS Experte: Prof Dr. jur Heinz-Uwe Dettling: Rechtsanwalt in Stuttgart. seit 2019 Honorarprofessor an der Universität Hohenheim in Stuttgart mit Vorlesungen zum KI-Recht und Digitalrecht und zum Gesundheitswirtschaftsrecht; Mitglied u.a. der Artificial Intelligence Taskforce Recht des Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. und seit 2006 Mitglied im Rechtsausschuss des BAH Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (seit 2024 Pharma Deutschland e.V.)

Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Zuhörens im Podcast wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d).

Disclaimer: „Dieser Podcast dient der Information und ersetzt nicht das Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt oder einer juristische Beratung.“

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