Medizinisches Cannabis – Mythen und Fakten (Teil 2)
Shownotes
Patientinnen und Patienten, die unter den Standard-Schmerztherapien nicht ausreichend schmerzgebessert sind oder unter starken Nebenwirkungen leiden, können zusätzlich zu diesen Standardmedikamenten Cannabis verordnet bekommen. Diese Verordnungen müssen durch die Patienten bei den Krankenkassen beantragt werden. Entsprechende Formulare stellen Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Damit soll einem Missbrauch vorgebeugt werden. Doch diese Anträge sind zeitaufwendig und nicht alle Anträge werden durch die Kassen gleich zugelassen. So dauert es oft mehrere Wochen bis Patienten an dieses zusätzliche Medikament kommen können. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. der palliativen Schmerzversorgung, muss die Entscheidung der Krankenkassen nach spätestens drei Tagen gefallen sein. Hier engagiert sich die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin für vereinfachte und schnellere Verfahren. Moderation: Dr. med. Silvia Maurer Experte: Dr. med. Johannes Horlemann
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